Wissenschaft & Bildung
AO-SF Verfahren
Die „Ausbildungsordnung Sonderpädagogischer Förderung“ ist die gesetzliche Grundlage für die sonderpädagogische Förderung in NRW (vgl. § 52 SchulG - AO-SF). Der Informationsfilm gibt einen kompakten Überblick über das im Gesetz festgelegte Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung.



